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2026-07-01 09:18:30 (zuletzt aktualisiert)
Berechtigungsnachweise zum Führen von Arbeitsbühnen + Steiger
Sicherheit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen gewährleisten!
Wir das Schulungszentrum Geimer bilden Sie für den Einsatz von Arbeitsbühnen + Steiger Aus-Fort-Weiter. Zu beachten ist, das die Berufsgenossenschaft einen Berechtigungsnachweis/Lenkberechtigung fordert!
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Steiger ist mit zahlreichen unterschiedlichen Gefährdungen verbunden, z. B.:
Verlust der Standsicherheit der Maschine, beispielsweise durch eine fehlerhafte Aufstellung oder mangelhafte Abstützung
mechanische Gefährdungen (Quetschungen, Abscheren), Anfahren von Gegenständen
Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Passanten
Lärm und Vibration, beispielsweise bei Dieselmotoren
herabfallende Gegenstände, etwa aufgrund der ungesicherten Mitnahme von Material und Werkzeugen
Gefährdungen durch Flüssigkeiten oder Gase, z. B. Batteriesäure, Motorabgase
Medien unter Druck, z. B. Hydraulikflüssigkeit
Wärme und Kälte , elektrischer Strom, beispielsweise bei Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Freileitungen, Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
psychische Belastungen wie Stress, Überforderung, Zeitdruck
Stolpern, Rutschen oder Stürzen, beispielsweise beim Ein- oder Aussteigen
Einige Gefährdungen lassen sich konstruktiv vermeiden oder verringern, die von Scher- und Quetschstellen ausgeht. Die DIN EN 349 „Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“ definiert Mindestabstände, die eingehalten werden müssen, um Quetschgefahren auszuschließen:
Berechtigungen zum Führen von aller Hebebühnen, Scheren-, Gelenkarmbühnen + Steiger
Führerschein zum Erfolg! Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer www.sfbl.de
Tel: 0176 41010840

Standort: Baden-Württemberg
Telefon: +49 0176 41010840
E-Mail: Kontaktaufnahme per Online-Formular am Ende der Seite!

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